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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 2777
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 2777
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 2777:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom27.06.2014
- 2 BvR 429/12 -
Verbot zur Veröffentlichung von Anklageschriften vor der Hauptverhandlung rechtmäßig
Der Straftatbestand des § 353 d Nr. 3 Strafgesetzbuch, der unter anderem verbietet, eine Anklageschrift im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurde, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an einen Beschluss des Ersten Senats aus dem Jahr 1985. In verfassungsgemäßer Weise soll dieser Straftatbestand nicht nur die Rechte des Angeklagten schützen, sondern auch verhindern, dass Verfahrensbeteiligte - insbesondere Laienrichter und Zeugen - in ihrer Unbefangenheit beeinträchtigt werden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 2777 wird teils auch als „NJW 14, 2777“, „NJW 2014, S. 2777“ oder „NJW 14, S. 2777“ zitiert.