Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 226
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 226
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 226:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom19.12.2013
- IX ZB 52/12 -
Verlängerungsantrag für Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwalt grundsätzlich nicht verpflichtet Eingang von Schriftsätzen bei Gericht zu überprüfen
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die normale Postlaufzeit eingehalten wird, Schriftsätze bei Gericht daher rechtzeitig eingehen und dass Fristverlängerungsanträge vom Gericht stattgegeben werden. Er ist somit regelmäßig nicht dazu verpflichtet den Eingang seiner Schriftsätze bei Gericht zu überprüfen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 226 wird teils auch als „NJW 14, 226“, „NJW 2014, S. 226“ oder „NJW 14, S. 226“ zitiert.