Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 1696
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 1696
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 1696:
Bundesfinanzhof, Urteil vom06.02.2014
- VI R 61/12 -
Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift muss nicht nachgewiesen werden
Die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift ist nicht durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 1696 wird teils auch als „NJW 14, 1696“, „NJW 2014, S. 1696“ oder „NJW 14, S. 1696“ zitiert.