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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2014, 1531

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 1531

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 1531:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom19.03.2014
- XII ZB 367/12 -

Wohnwert eines Einfamilienhauses erhöht Leistungsfähigkeit des Unterhalts­pflichtigen

Ist der einem Kind zum Unterhalt Verpflichtete Eigentümer eines Einfamilienhauses, so ist der Wohnwert des Hauses bei der Leistungsfähigkeit des Unterhalts­pflichtigen mit zu berücksichtigen. Die Höhe des Wohnwerts bemisst sich grundsätzlich nach der eingesparten Miete. In bestimmten Fällen muss sich der Unterhalts­pflichtige aber das anrechnen lassen, was er durch die Vermietung des Hauses an Einkünfte erzielen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2014, 1531 wird teils auch als „NJW 14, 1531“, „NJW 2014, S. 1531“ oder „NJW 14, S. 1531“ zitiert.




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