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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 1390
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 1390
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 1390:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.10.2013
- V ZB 154/12 -
Faxversand fristwahrender Schriftstücke: Abgleich zwischen Faxnummer auf Sendebericht und Faxnummer auf Schriftsatz genügt nicht zur Überprüfung der richtigen Faxnummer
Bei der Versendung fristwahrender Schriftstücke muss der Rechtsanwalt überprüfen, ob das Schriftstück an den richtigen Empfänger ging. Dazu genügt regelmäßig nicht der Abgleich der Faxnummer auf dem Sendebericht mit der Faxnummer auf dem Schriftsatz. Vielmehr ist ein Abgleich mit einer zuverlässigen Quelle, etwa einem Verzeichnis erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 1390 wird teils auch als „NJW 14, 1390“, „NJW 2014, S. 1390“ oder „NJW 14, S. 1390“ zitiert.