wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2013, 6263

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 6263

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 6263:

Bundesfinanzhof, Urteil vom16.04.2013
- IX R 5/12 -

Kein Abzug von Straf­verteidigungs­kosten als außergewöhnliche Belastungen

Kosten, die einem wegen einer vorsätzlichen Tat Verurteilten für seine Strafverteidigung entstanden sind, können nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zugelassen werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2013, 6263 wird teils auch als „NJW 13, 6263“, „NJW 2013, S. 6263“ oder „NJW 13, S. 6263“ zitiert.