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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 2888
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 2888
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 2888:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.06.2013
- V ZR 108/12 -
Keine Geldeigenschaft von Sammler- und Anlagemünzen trotz Zulassung als offizielles Zahlungsmittel
Obwohl Sammler- und Anlagemünzen als offizielles Zahlungsmittel zugelassen sein können, handelt es sich dabei nicht um Geld. Denn sie sind zum Umlauf im Zahlungsverkehr weder bestimmt noch geeignet. § 935 Abs. 2 BGB kommt daher nicht zur Anwendung, so dass ein gutgläubiger Erwerb von solchen Münzen nicht möglich ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 2888 wird teils auch als „NJW 13, 2888“, „NJW 2013, S. 2888“ oder „NJW 13, S. 2888“ zitiert.