Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 2683
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 2683
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 2683:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.2012
- I ZR 169/10 -
BGH: Formularmäßiges Einverständnis zu Werbeanrufen bei Unbestimmtheit der werbenden Anrufer und der zu bewerbenden Produkte unwirksam
Wird eine Einwilligung zu Werbeanrufen im Rahmen einer vorformulierten Erklärung abgegeben, so muss aus der Erklärung hervorgehen, von wem ein Werbeanruf erfolgt und welche Produkte und Dienstleistungen beworben werden sollen. Geschieht dies nicht, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher vor und die Einverständniserklärung ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2013, 2683 wird teils auch als „NJW 13, 2683“, „NJW 2013, S. 2683“ oder „NJW 13, S. 2683“ zitiert.