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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 2595
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 2595
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 2595:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom19.06.2013
- XII ZB 39/11 -
Kindesunterhalt: Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens nur bei realer Beschäftigungschance des arbeitslosen Unterhaltspflichtigen
Ist ein Arbeitsloser gegenüber seinem Kind unterhaltspflichtig und nimmt er eine zumutbare Arbeit nicht auf, so kann das fiktiv erzielte Einkommen berücksichtigt werden. Zudem setzt das Unterhaltsverfahren das volljährig gewordene Kind nur fort, wenn es damit einverstanden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 2595 wird teils auch als „NJW 13, 2595“, „NJW 2013, S. 2595“ oder „NJW 13, S. 2595“ zitiert.