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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 1379
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 1379
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 1379:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom20.02.2013
- 1 StR 585/12 -
Verabredete Schlägereien schützen nicht vor Strafe: Körperverletzungen trotz Einwilligung zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen sittenwidrig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine erteilte Zustimmung zu eigenen Verletzungen und verabredeten wechselseitigen Tätlichkeiten zwischen rivalisierenden Gruppen unwirksam ist, weil die typischerweise eintretenden gruppendynamischen Prozesse generell mit einem so erheblichen Grad an Gefährdung des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Kontrahenten verbunden sind, dass die Grenze der "Sittenwidrigkeit" der Taten überschritten ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 1379 wird teils auch als „NJW 13, 1379“, „NJW 2013, S. 1379“ oder „NJW 13, S. 1379“ zitiert.