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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 1011
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 1011
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 1011:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom10.01.2013
- I ZB 70/12 -
Sehbehinderte Partei eines Rechtsstreits hat grundsätzlich Anspruch auf Prozessunterlagen in Blindenschrift
Soweit es zur Wahrnehmung der Verfahrensrechte notwendig ist, kann eine sehbehinderte Partei eines Rechtsstreits die Übermittlung der Prozessunterlagen in Blindenschrift verlangen. Ist der Streitfall jedoch übersichtlich und kann daher der Rechtsanwalt den Streitstoff vermitteln, besteht kein Anspruch auf Übersendung in Blindenschrift. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 1011 wird teils auch als „NJW 13, 1011“, „NJW 2013, S. 1011“ oder „NJW 13, S. 1011“ zitiert.