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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 2958
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 2958
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 2958:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom19.04.2012
- I ZB 80/11 -
"Filesharing": Auskunftsanspruch gegen Dritten setzt keine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß voraus
Der in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung bestehende Anspruch auf Auskunft aus § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, setzt nicht voraus, dass die rechtsverletzende Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 2958 wird teils auch als „NJW 12, 2958“, „NJW 2012, S. 2958“ oder „NJW 12, S. 2958“ zitiert.