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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 2882
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 2882
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 2882:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.07.2012
- VIII ZR 138/11 -
Mietern kann auch bei Irrtum über Ursache für Mietmangel und Mietminderung fristlos wegen Mietrückstands gekündigt werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Mieter auch dann fristlos wegen eines Mietrückstands gekündigt werden kann, wenn er die Miete aufgrund eines Irrtums über die Ursache eines Mangels nicht entrichtet. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 2882 wird teils auch als „NJW 12, 2882“, „NJW 2012, S. 2882“ oder „NJW 12, S. 2882“ zitiert.