Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 2869
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 2869
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 2869:
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom25.07.2012
- 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11 und 2 BvE 9/11 -
Bundesverfassungsgericht erklärt Bundestagswahlrecht für verfassungswidrig
Das mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) neu gestaltete Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Deutschen Bundestages verstößt gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien. Dies betrifft zunächst die Zuweisung von Ländersitzkontingenten nach der Wählerzahl (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BWG), weil sie den Effekt des negativen Stimmgewichts ermöglicht. Darüber hinaus sind die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien auch insoweit verletzt, als nach § 6 Abs. 2a BWG Zusatzmandate vergeben werden und soweit § 6 Abs. 5 BWG das ausgleichslose Anfallen von Überhangmandaten in einem Umfang zulässt, der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 2869 wird teils auch als „NJW 12, 2869“, „NJW 2012, S. 2869“ oder „NJW 12, S. 2869“ zitiert.