wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2012, 2452

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 2452

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 2452:

Amtsgericht München, Urteil vom17.03.2012
- 213 C 917/11 -

Fehlerhafte Tätowierung: Tattoostudio muss Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden

Bei einem Tätowiervertrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Minderungs- oder Schaden­ersatzansprüche bei einer fehlerhaften Tätowierung sind daher grundsätzlich nur möglich, wenn die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde. Eine Unzumutbarkeit der Nachbesserung ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass erneut ein Eingriff in den Körper stattfinden muss. War der Kunde zum Zeitpunkt der Tätowierung noch minderjährig, hängt die Wirksamkeit des Vertrages davon ab, ob die Kosten aus eigenen Mitteln bestritten werden konnten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2012, 2452 wird teils auch als „NJW 12, 2452“, „NJW 2012, S. 2452“ oder „NJW 12, S. 2452“ zitiert.




Werbung