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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 1500
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 1500
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 1500:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom25.01.2012
- 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09 -
Randale und Polizeiverhör – Berichterstattung über die Söhne von Uwe Ochsenknecht zulässig
Eine Berichterstattung im Internet über nächtliche Randale der Söhne von Uwe Ochsenknecht und ein folgendes Polizeiverhör ist vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst. Auch im Hinblick auf die schutzbedürftigen Interessen von jungen Erwachsenen beziehungsweise Jugendlichen hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht grundsätzlich Vorrang vor der Meinungsfreiheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 1500 wird teils auch als „NJW 12, 1500“, „NJW 2012, S. 1500“ oder „NJW 12, S. 1500“ zitiert.