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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2011, 2884

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2011, Seite: 2884

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2011, 2884:

Bundesgerichtshof, Urteil vom29.06.2011
- XII ZR 127/09 -

BGH: Kind verliert nicht Aus­bildungs­unterhalts­anspruch aufgrund verzögerten Beginns einer Ausbildung infolge Schwangerschaft und anschließender Kinderbetreuung

Ein unter­halts­berechtigtes Kind verliert seinen Anspruch auf Aus­bildungs­unterhalt gegenüber seinen Eltern nicht dadurch, dass es aufgrund einer Schwangerschaft und der anschließenden Kinderbetreuung die Erstausbildung verzögert beginnt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Unter­halts­berechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes unter Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit aufnimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2011, 2884 wird teils auch als „NJW 11, 2884“, „NJW 2011, S. 2884“ oder „NJW 11, S. 2884“ zitiert.



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