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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2011, 1527

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2011, Seite: 1527

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2011, 1527:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom18.11.2010
- BVerwG 3 C 42.09 -

BVerwG: Anordnung einer Radwege­benutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässig

Eine Radwege­benutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgut­beeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2011, 1527 wird teils auch als „NJW 11, 1527“, „NJW 2011, S. 1527“ oder „NJW 11, S. 1527“ zitiert.




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