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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2010, 2864

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2010, Seite: 2864

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2010, 2864:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom11.06.2010
- 2 BvR 1046/08 -

BVerfG zur Notwendigkeit des Richtervorbehalts bei Entnahme von Blutproben bei Trunkenheitsfahrten

Soll bei einem Autofahrer wegen einer Trunkenheitsfahrt nach Ansicht der Polizei eine Blutentnahme vorgenommen werden, ist zuvor ein Richter einzuschalten und dessen Zustimmung einzuholen. Eine Anordnung zur Blutentnahme durch Polizei darf nur bei Gefährdung des Untersuchungs­erfolgs ("Gefahr in Verzug") eigenständig vorgenommen werden. Es obliegt dann der Gerichte umfassend und eigenständig zu prüfen, ob auf die Einschaltung des Richters verzichtet werden durfte und die Blutentnahme rechtmäßig war. Dies entschied das Bundes­verfassungs­gericht. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2010, 2864 wird teils auch als „NJW 10, 2864“, „NJW 2010, S. 2864“ oder „NJW 10, S. 2864“ zitiert.




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