wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2009, 1660

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2009, Seite: 1660

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2009, 1660:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.01.2009
- VIII ZR 70/08 -

Fliesenlegerfall: Kann ein Käufer defekter Fliesen vom Verkäufer Schadenersatz für den später notwendig gewordenen Ausbau der defekten Fliesen verlangen? - Zur Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

Der Bundesgerichtshof hat dem Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Fragen zu Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie vorgelegt. Der EuGH soll über einen möglichen Anspruch von Verbrauchern auf Ersatz von Handwerkerkosten entscheiden, die durch die Lieferung defekter Ware verursacht worden sind. Im zugrundeliegenden Fall verlangt ein Käufer über 2.100 EUR für den Ausbau defekter Fliesen. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2009, 1660 wird teils auch als „NJW 09, 1660“, „NJW 2009, S. 1660“ oder „NJW 09, S. 1660“ zitiert.