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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2009, 1337
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2009, Seite: 1337
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2009, 1337:
Bundesgerichtshof, Urteil vom04.02.2009
- VIII ZR 32/08 -
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Der Bundesgerichtshof hat klar gestellt, dass Werbung in Katalogen grundsätzlich unverbindlich ist. Daher darf ein Unternehmen (Hier Mobilfunkanbieter) in einem Katalog damit werben, dass "Änderungen und Irrtümer vorbehalten sind. Ein solche Klausel gibt lediglich die bestehende Rechtlage zum Ausdruck. Maßgeblich sind die Erklärungen bei Vertragsabschluss und nicht die Katalogangaben. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2009, 1337 wird teils auch als „NJW 09, 1337“, „NJW 2009, S. 1337“ oder „NJW 09, S. 1337“ zitiert.