wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2009, 1337

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2009, Seite: 1337

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2009, 1337:

Bundesgerichtshof, Urteil vom04.02.2009
- VIII ZR 32/08 -

Werbung in einem Katalog ist unverbindlich

Der Bundesgerichtshof hat klar gestellt, dass Werbung in Katalogen grundsätzlich unverbindlich ist. Daher darf ein Unternehmen (Hier Mobilfunkanbieter) in einem Katalog damit werben, dass "Änderungen und Irrtümer vorbehalten sind. Ein solche Klausel gibt lediglich die bestehende Rechtlage zum Ausdruck. Maßgeblich sind die Erklärungen bei Vertragsabschluss und nicht die Katalogangaben. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2009, 1337 wird teils auch als „NJW 09, 1337“, „NJW 2009, S. 1337“ oder „NJW 09, S. 1337“ zitiert.




Werbung