Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2008, 819
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2008, Seite: 819
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2008, 819:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom13.12.2007
- C-463/06 -
Verkehrsunfall im EU-Ausland: Klage des Opfers auch im Heimatland möglich
Das Opfer eines Verkehrsunfalls kann vor dem Gericht des Ortes seines Wohnsitzes eine unmittelbare Klage gegen den Versicherer des Unfallverursachers erheben. Das Gemeinschaftsrecht macht dieses Recht allein von den Voraussetzungen abhängig, dass der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ansässig ist und dass das nationale Recht die Möglichkeit einer unmittelbaren Klage kennt. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2008, 819 wird teils auch als „NJW 08, 819“, „NJW 2008, S. 819“ oder „NJW 08, S. 819“ zitiert.