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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2008, 758
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2008, Seite: 758
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2008, 758:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.07.2007
- I ZR 18/04 -
BGH: eBay muss Angebote über jugendgefährdende Medien sperren
eBay kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn Dritte jugendgefährdende Medien auf der eBay-Plattform zum Verkauf anbieten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. eBay kann sich nicht auf das im Telemediengesetz (TMG) geregelte Haftungsprivilegierung für Host-Provider berufen. Dieses Haftungsprivileg gilt nur für die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen für einen Unterlassungsanspruch. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2008, 758 wird teils auch als „NJW 08, 758“, „NJW 2008, S. 758“ oder „NJW 08, S. 758“ zitiert.