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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2008, 511
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2008, Seite: 511
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2008, 511:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.11.2007
- VII ZR 183/05 -
BGH: Keine Mängelhaftung des Auftragnehmers wegen unzureichender Vorleistungen eines Dritten bei Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflichten
Ist ein Werk aufgrund unzureichender Vorleistungen eines Dritten mangelhaft, so haftet dafür der Auftragnehmer nicht, wenn er auf die Bedenken hingewiesen hat, die ihm bei der gebotenen Prüfung gegen die Geeignetheit der Vorleistung des Dritten gekommen sind oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte kommen müssen. Jedoch begründet allein die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2008, 511 wird teils auch als „NJW 08, 511“, „NJW 2008, S. 511“ oder „NJW 08, S. 511“ zitiert.