Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2008, 2330
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2008, Seite: 2330
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2008, 2330:
Bundesgerichtshof, Urteil vom16.04.2008
- VIII ZR 230/07 -
Keine Haftung eines angestellten Anwalts nach den Grundsätzen der Scheinsozietät für Forderungen, die nicht die anwaltstypische Berufstätigkeit betreffen
Die Rechtsfigur der Scheinsozietät dient allein dazu, im Interesse der Mandantschaft um deren Vertrauensschutzes willen auf den erweckten Anschein abzustellen. Die Haftung des Mitglieds einer Scheinsozietät setzt damit eine anwaltstypische Tätigkeit voraus. Der Kauf einer PC-Anlage und ein damit verbundener Reparaturauftrag stellen jedoch, auch wenn sie für ein Anwaltsbüro erfolgen, keine solchen Tätigkeiten dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2008, 2330 wird teils auch als „NJW 08, 2330“, „NJW 2008, S. 2330“ oder „NJW 08, S. 2330“ zitiert.