Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2007, 139
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2007, Seite: 139
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2007, 139:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.10.2006
- XII ZR 197/02 -
Hausmann ist Kindern aus früherer Ehe weiterhin unterhaltspflichtig - Nebenjob zum Unterhalt zumutbar
Ein Hausmann muss einen Nebenjob annehmen, wenn dies für den Unterhalt seiner Kinder aus erster Ehe notwendig ist. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor, mit der dieser die so genannte Hausmannrechtsprechung weiter entwickelte. Im entschiedenen Fall lebte ein Brasilianer in zweiter Ehe und hatte die Betreuung der Kinder übernommen, weil seine Frau mit ihrer Arbeit wesentlich mehr verdiente als er. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2007, 139 wird teils auch als „NJW 07, 139“, „NJW 2007, S. 139“ oder „NJW 07, S. 139“ zitiert.