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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2006, 629
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2006, Seite: 629
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2006, 629:
Landgericht Regensburg, Urteil vom06.10.2005
- 3 Ns 134 Js 97458/04 -
Keine strafbare Beleidigung bei mundartlicher Bezeichnung eines Polizisten als "Bullen"
Wird ein Polizeibeamter in mundartlicher Weise als "Bulle" bezeichnet, so liegt darin keine Herabsetzung des Polizisten und daher keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB). Zudem liegt keine vorsätzliche Beleidigung vor, wenn lediglich eine rhetorische Frage im Zustand der Schlaftrunkenheit beantwortet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Regensburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2006, 629 wird teils auch als „NJW 06, 629“, „NJW 2006, S. 629“ oder „NJW 06, S. 629“ zitiert.