Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2006, 508
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2006, Seite: 508
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2006, 508:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom24.11.2005
- V ZB 24/05 -
Bei Suizidgefahr darf die Räumungsvollstreckung nur mit Anordnung konkreter Betreuungsmaßnahmen durchgeführt werden
Wenn bei einer Räumungsvollstreckung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung des Räumungsschuldners besteht, darf der Einstellungsantrag des Räumungsschuldners nur abgelehnt werden, wenn das Vollstreckungsgericht der Suizidgefahr durch geeignete konkrete Auflagen entgegenwirkt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2006, 508 wird teils auch als „NJW 06, 508“, „NJW 2006, S. 508“ oder „NJW 06, S. 508“ zitiert.