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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2005, 239

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2005, Seite: 239

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2005, 239:

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom24.06.2004
- 2 AZR 461/03 -

Kündigungsschreiben des Arbeitgebers geht trotz urlaubsbedingter Abwesenheit des Arbeitnehmers zu

Die schriftliche Kündigung eines Arbeitgebers gilt ab dem Zeitpunkt als zugegangen, ab dem sie im Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer urlaubsbedingt abwesend ist oder ob der Arbeitgeber Kenntnis vom Urlaub hatte. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2005, 239 wird teils auch als „NJW 05, 239“, „NJW 2005, S. 239“ oder „NJW 05, S. 239“ zitiert.