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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2005, 2154

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2005, Seite: 2154

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2005, 2154:

Bundesgerichtshof, Urteil vom27.04.2005
- VIII ZR 206/04 -

Sonnabend ist bei der Berechnung der Karenzzeit zur Wahrung der Kündigungsfrist mitzuzählen

Bei der Frage, bis wann die Kündigungserklärung beim Vermieter eingegangen sein muss, damit der laufende Monat noch mitzählt, ist der Samstag als Werktag mitzurechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. In der Regel muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2005, 2154 wird teils auch als „NJW 05, 2154“, „NJW 2005, S. 2154“ oder „NJW 05, S. 2154“ zitiert.