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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2005, 1713

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2005, Seite: 1713

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2005, 1713:

Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -

Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete

Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2005, 1713 wird teils auch als „NJW 05, 1713“, „NJW 2005, S. 1713“ oder „NJW 05, S. 1713“ zitiert.




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