wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2004, 1593

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2004, Seite: 1593

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2004, 1593:

Bundesgerichtshof, Urteil vom11.03.2004
- III ZR 213/03 -

Keine Haftung des Ehepartners für exorbitante Telefonkosten

Der Ehepartner haftet nicht für die Telefonkosten des anderen Partners, die dieser durch Anrufe bei 0190-Nummern verursacht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 2004, 1593 wird teils auch als „NJW 04, 1593“, „NJW 2004, S. 1593“ oder „NJW 04, S. 1593“ zitiert.