Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1998, 3713
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1998, Seite: 3713
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1998, 3713:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom10.09.1998
- V ZB 11/98 -
Musizierverbot oder gleichkommende Ruhezeitregelung unzulässig
Eine Regelung, die das Singen und Musizieren außerhalb von Ruhezeiten nur in "nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattet, ist mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam. Unwirksam ist auch eine Regelung, welche das Singen und Musizieren ohne sachlichen Grund stärker einschränkt als die Tonübertragung durch Fernseh-, Rundfunkgeräte oder Kassetten- bzw. Plattenspieler. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 1998, 3713 wird teils auch als „NJW 98, 3713“, „NJW 1998, S. 3713“ oder „NJW 98, S. 3713“ zitiert.