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Mittwoch, 24. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 1992, 890

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1992, Seite: 890

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1992, 890:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom23.10.1991
- 1 BvR 850/88 -

BVerfG: Anmeldefrist von 48 Stunden gilt nicht für Eilversammlung

Eine Eilversammlung ist zwar geplant und hat einen Veranstalter, jedoch kann sie ohne Gefährdung des Demon­strations­zwecks nicht unter Einhaltung der Anmeldefrist des § 14 des Ver­sammlungs­gesetzes (VersG) angemeldet werden. Für eine solche Versammlung gilt daher die 48-Stunden-Frist nicht. Eine Eilversammlung ist vielmehr anzumelden, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 1992, 890 wird teils auch als „NJW 92, 890“, „NJW 1992, S. 890“ oder „NJW 92, S. 890“ zitiert.