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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 1991, 1621

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1991, Seite: 1621

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1991, 1621:

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom15.12.1989
- 6 U 2012/89 -

Zur Vermeidung von Gefahren wegen des toten Winkels muss sich rückwärtsfahrender Autofahrer notfalls einweisen lassen

Kann ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren bestimmte Bereiche durch den Rückspiegel oder durch Zurückschauen nicht einsehen (sogenannter toter Winkel), so hat er sich notfalls einweisen zu lassen, um Gefahren für Menschen zu vermeiden. Beachtet der Autofahrer diese Pflicht nicht, so verstößt er gegen § 9 Abs. 5 StVO. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 1991, 1621 wird teils auch als „NJW 91, 1621“, „NJW 1991, S. 1621“ oder „NJW 91, S. 1621“ zitiert.




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