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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1989, 399
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1989, Seite: 399
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1989, 399:
Amtsgericht Essen, Urteil vom03.02.1988
- 20 C 691/87 -
Schadensersatz für abgeschnittenen Schlips an "Weiberfastnacht"
Auch an Weiberfastnacht führt das Abschneiden eines Schlipses nur bei Einwilligung des Krawatteneigentümers nicht zur Schadensersatzpflicht. Dies entschied das Amtsgericht Essen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1989, 399 wird teils auch als „NJW 89, 399“, „NJW 1989, S. 399“ oder „NJW 89, S. 399“ zitiert.