wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 1987, 3271

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1987, Seite: 3271

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1987, 3271:

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom21.08.1987
- 1 St 98/87 -

Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Luftablassen aus einem Fahrradreifen

Wer aus einem Fahrradreifen Luft ablässt, begeht eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Denn darin liegt eine nicht nur geringfügige Gebrauchs­beeinträchtigung, da das Wiederaufpumpen körperlich anstrengend ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 1987, 3271 wird teils auch als „NJW 87, 3271“, „NJW 1987, S. 3271“ oder „NJW 87, S. 3271“ zitiert.