wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 17. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 1959, 1597

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1959, Seite: 1597

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1959, 1597:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom24.04.1959
- 2 Ss 91/59 -

Verhinderung des Überholens stellt keine strafbare Nötigung dar

Verhindert ein Autofahrer durch seine Fahrweise, dass ein hinter im Fahrender überholen kann, macht er sich nicht zwangsläufig wegen Nötigung (§ 240 StGB) strafbar. Denn die Verhinderung des Überholens muss nicht unbedingt als verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB anzusehen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom01.02.1957
- 8 Ds 96/56 -

Dichtes Auffahren auf einen PKW auf der Autobahn mit mehrmaliger Betätigung der Hupe und des Lichtzeichens begründet Strafbarkeit wegen Nötigung

Wer auf der Autobahn mit seinem Fahrzeug dicht auf ein vorausfahrenden PKW auffährt und zudem mehrmals die Hupe und das Lichtzeichen betätigt, wendet Gewalt an und macht sich daher wegen Nötigung (§ 240 StGB) strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW 1959, 1597 wird teils auch als „NJW 59, 1597“, „NJW 1959, S. 1597“ oder „NJW 59, S. 1597“ zitiert.




Werbung