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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 1959, 1547

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1959, Seite: 1547

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1959, 1547:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.07.1959
- 1 StR 296/59 -

BGH: Luftablassen aus Kfz-Reifen kann wegen Sachbeschädigung strafbar sein

Wer aus einem Reifen eines Fahrzeugs die Luft ablässt, kann sich wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) strafbar machen. Voraussetzung dafür ist eine erhebliche Gebrauchs­beeinträchtigung des Fahrzeugs. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 1959, 1547 wird teils auch als „NJW 59, 1547“, „NJW 1959, S. 1547“ oder „NJW 59, S. 1547“ zitiert.




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