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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJWE-MietR 1996, 250
Zeitschrift: NJW-Entscheidungsdienst Miet- und Wohnungsrecht (NJWE-MietR),
Jahrgang: 1996, Seite: 250
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJWE-MietR 1996, 250:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom22.05.1996
- 3 Wx 88/96 -
Regelmäßiges Abstellen von Müll im Hausflur ist verboten
Der Hausflur ist eine Gemeinschaftsfläche, die die Hausbewohner nur begrenzt für eigene Zwecke nutzen dürfen. Daher müssen Mülltüten in der Wohnung aufbewahrt werden. Dies hat das Oberlandegericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJWE-MietR 1996, 250 wird teils auch als „NJWE-MietR 96, 250“, „NJWE-MietR 1996, S. 250“ oder „NJWE-MietR 96, S. 250“ zitiert.