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Samstag, 20. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, 195

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2018, Seite: 195

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2018, 195:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom11.12.2017
- 9 W 63/16 -

Gescheiterter Grundstückskauf: Beauftragung eines Notars kann bereits durch Übermittlung von Änderungswünschen erfolgen

Die Kosten eines Notars für die Anfertigung eines Kauf­vertrags­entwurfs muss nach einem gescheiterten Grundstückskauf derjenige tragen, der den Notar beauftragt hat (§ 29 Nr. 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes - GNotKG). Eine Beauftragung kann dabei auch darin liegen, dass dem Notar Änderungswünsche übermittelt werden. Dabei ist unerheblich, ob der Notar bereits durch den Makler beauftragt wurde. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-Spezial 2018, 195 wird teils auch als „NJW-Spezial 18, 195“, „NJW-Spezial 2018, S. 195“ oder „NJW-Spezial 18, S. 195“ zitiert.



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