wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 23. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2018, 153

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2018, Seite: 153

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2018, 153:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom15.05.2017
- 3 Ws 790/16 -

Moslem kann Aufstehen zur Urteilsverkündung nicht aus religiösen Gründen verweigern

Ein Moslem darf das Aufstehen zur Urteilsverkündung nicht aus religiösen Gründen verweigern. Denn der Islam verbietet dieses Aufstehen nicht. Verweigert daher ein Moslem das Sicherheben zur Urteilsverkündung, kann dies ein Ordnungsgeld gemäß § 178 Abs. 1 des Gerichts­verfassungs­gesetzes (GVG) nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-Spezial 2018, 153 wird teils auch als „NJW-Spezial 18, 153“, „NJW-Spezial 2018, S. 153“ oder „NJW-Spezial 18, S. 153“ zitiert.