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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 643

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 643

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 643:

Amtsgericht Reutlingen, Urteil vom13.05.2016
- 11 C 105/16 -

Wohnungs­eigentums­verwalter darf keine Mahngebühren bei mit Hausgeld säumigem Wohnungseigentümer berechnen

Mahnt ein Wohnungs­eigentums­verwalter einen mit dem Hausgeld säumigen Wohnungseigentümer an, haftet der säumige Eigentümer für die dafür entstandenen Kosten nicht gegenüber der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft. Denn die Mahntätigkeit des Verwalters gegenüber säumigen Wohnungseigentümern ist mit der Grundvergütung abgegolten. Dies hat das Amtsgericht Reutlingen entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 643 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 643“, „NJW-Spezial 2016, S. 643“ oder „NJW-Spezial 16, S. 643“ zitiert.




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