wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, 57

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2016, Seite: 57

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2016, 57:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom05.08.2015
- 1 StR 328/15 -

BGH: Pflicht zum Herbeirufen eines Notarztes trotz bewusster Selbstgefährdung infolge Drogenkonsums

Wer eine Flasche mit Gammabutyrolacton (GBL) in der Wohnung frei zugänglich stehen lässt, muss dafür einstehen, dass niemand durch den Konsum der Droge stirbt. Unterlässt er es daher einen Notarzt herbeizurufen und stirbt dadurch eine Person an den Konsum von GBL, macht er sich wegen Totschlags durch Unterlassen gemäß §§ 212, 13 StGB strafbar. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, dass der Konsument von GBL sich bewusst selbstgefährdet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-Spezial 2016, 57 wird teils auch als „NJW-Spezial 16, 57“, „NJW-Spezial 2016, S. 57“ oder „NJW-Spezial 16, S. 57“ zitiert.