wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 322 (Michael Drasdo)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 322, Entscheidungsbesprechung von Michael Drasdo

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2014, 322 (Michael Drasdo):

Bundesgerichtshof, Urteil vom24.01.2014
- V ZR 249/12 -

Wucher bei Wohneigentumskauf: Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert einer Eigentumswohnung spricht für verwerfliche Gesinnung des Verkäufers

Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Wert einer Eigentumswohnung ein grobes Missverhältnis, so spricht dies für eine verwerfliche Gesinnung des Verkäufers. Der Kaufvertrag kann daher als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein. Ein grobes Missverhältnis liegt vor, wenn der Kaufpreis 90 % über den Wert des Grundstücks liegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 322 (Michael Drasdo) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 322“, „NJW-Spezial 2014, S. 322“ oder „NJW-Spezial 14, S. 322“ zitiert.