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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, 267 (Rainer Heß und Michael Burmann)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2014, Seite: 267, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2014, 267 (Rainer Heß und Michael Burmann):

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom04.02.2014
- 9 U 149/13 -

Unfall beim Überholen: Überschreiten der zulässigen Höchst­geschwindig­keit beim Überholvorgang führt nicht automatisch zu Mitschuld an einem Verkehrsunfall

Ein Verkehrsteilnehmer, der unter Überschreiten der zulässigen Höchst­geschwindig­keit überholt, muss sich im Falle eines Unfalls nur dann einen Verstoß gegen ein so genanntes "faktisches Überholverbot" vorhalten lassen, wenn sich der Unfall beim Einhalten der zulässigen Höchst­geschwindig­keit nicht ereignet hätte. Außerdem schützt ein "faktisches Überholverbot" nur die von einem gesetzlichen Überholverbot geschützten Verkehrsteilnehmer und nicht auch den von einer Parkplatzausfahrt in die Straße einbiegenden Verkehrsteilnehmer. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-Spezial 2014, 267 (Rainer Heß und Michael Burmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 14, 267“, „NJW-Spezial 2014, S. 267“ oder „NJW-Spezial 14, S. 267“ zitiert.