wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2012, 729 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2012, Seite: 729, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2012, 729 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann):

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom01.10.2012
- 1 St OLG Ss 211/12 -

Keine strafbare Beleidigung wegen T-Shirt-Aufdruck "A.C.A.B."

Trägt jemand in Rahmen eines Volksfestes ein T-Shirt mit dem Aufdruck "A.C.A.B.", so liegt darin wegen Vorliegens einer straflosen Kollektiv­beleidigung und fehlender Absicht zur Beleidigung von Polizeibeamten keine Strafbarkeit wegen Beleidigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor. Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom19.07.2012
- 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12 -

Verwendung eines Transparents bei einem Fußballspiel mit der Aufschrift "A.C.A.B." kann grundsätzlich als Beleidigung bestraft werden

Die Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B." ("all cops are bastards") bei einem Fußballspiel kann grundsätzlich als Beleidigung bestraft werden. Bei der Prüfung und Bewertung der objektiven Tatbestands­mäßigkeit einer Äußerung als Beleidigung ist aber dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) Rechnung zu tragen. Sofern eine Äußerung dabei nach Wortsinn und bestimmenden Begleitumständen mehrere Deutungs­möglichkeiten zu, ist deshalb regelmäßig derjenigen der Vorzug zu geben, welche die Äußerung als von diesem Grundrecht gedeckt erscheinen lässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-Spezial 2012, 729 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann) wird teils auch als „NJW-Spezial 12, 729“, „NJW-Spezial 2012, S. 729“ oder „NJW-Spezial 12, S. 729“ zitiert.




Werbung