wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-Spezial 2009, 133

Zeitschrift: NJW-Spezial,
Jahrgang: 2009, Seite: 133

Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW-Spezial 2009, 133:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom10.10.2008
- 10 WF 322/08 -

Mann hat Kind aus neuer Beziehung: Geschiedene Ex-Ehefrau kann Unterhaltsanspruch verlieren

Eine geschiedene Ehefrau kann ihren Unterhaltsanspruch verlieren, wenn der geschiedene Ehemann gegenüber einem Kind und dessen Mutter, die wegen der Betreuung des Kindes nicht erwerbstätig ist, unterhaltspflichtig wird. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und dem Vater für seine beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe bewilligt. Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom19.01.2007
- 9 UF 208/06 -

Scheidung trotz Furcht vor dem Alleinsein und fehlender Hilfe durch anderen Ehegatten

Befürchtet ein Ehegatte das Alleinsein und die fehlende Hilfe des anderen Ehegatten nach der Scheidung, rechtfertigt dies nicht die Aufrechterhaltung der Ehe. Ein Härtefall im Sinne von § 1568 BGB liegt in solchen Umständen nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-Spezial 2009, 133 wird teils auch als „NJW-Spezial 09, 133“, „NJW-Spezial 2009, S. 133“ oder „NJW-Spezial 09, S. 133“ zitiert.