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Donnerstag, 18. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2018, 952

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 952

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 952:

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom23.05.2018
- 5 U 351/18 -

Keine Haftung des Reiseveranstalters für Sturz einer Kreuzfahrt-Urlauberin im Fitnessstudio während schweren Seegangs

Stürzt eine Reisende im Fitnessstudio eines Kreuzfahrtschiffs aufgrund schweren Seegangs, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Eine Ver­kehrs­sicherungs­pflicht­verletzung ist ihm nicht anzulasten. Bei schwerem Seegang hat jeder Reisende für seine eigene Sicherheit zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW-RR 2018, 952 wird teils auch als „NJW-RR 18, 952“, „NJW-RR 2018, S. 952“ oder „NJW-RR 18, S. 952“ zitiert.




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