wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW-RR 2018, 790

Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2018, Seite: 790

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2018, 790:

Landgericht Neubrandenburg, Urteil vom03.04.2018
- 3 O 199/17 -

Keine Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen bei Vorliegen von Dashcam-Aufzeichnungen beider Unfallbeteiligter

Eine Beweisaufnahme zum Unfallgeschehen ist nicht erforderlich, wenn das Kerngeschehen durch die Dashcam-Aufzeichnungen beider Unfallbeteiligter feststeht. Abweichende oder zusätzliche Angaben eines Unfallbeteiligten können dieses Kerngeschehen nicht in Zweifel ziehen. Dies hat das Landgericht Neubrandenburg entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle NJW-RR 2018, 790 wird teils auch als „NJW-RR 18, 790“, „NJW-RR 2018, S. 790“ oder „NJW-RR 18, S. 790“ zitiert.




Werbung